NACHHALTIGKEIT

DER UMWELT ZULIEBE!

SOZIALE VERANTWORTUNG | UMWELTVERANTWORTUNG | ENERGIEMANAGEMENT

NACHHALTIGKEIT IST IN DER DNA VON WÜLFING...

Schonender Umgang mit Ressourcen, soziale Verantwortung, fairer Umgang mit Stakeholdern, Transparenz in der gesamten Produktions- und Lieferkette werden seit jeher bei Wülfing gelebt.

In den letzten Jahren haben wir sehr stark in erneuerbare Energien und das ganze Spektrum des Energiemanagements und der Ressourcenschonung investiert. Abwärmenutzung, Mehrfachnutzung von Brauchwasser und vieles mehr machen Wülfing heute führend im Bereich der nachhaltigen Produktion.

Mit der Photovoltaik-Anlage und dem firmeneigenen BHKW erzeugt Wülfing ca. 80% seines Energiebedarfs. Das Unternehmen leistet somit einen enormen Beitrag zur Energieeinsparung und zum Umweltschutz.

Dies wird auch durch zahlreiche Nachhaltigkeitslabels und Audits bestätigt. 

Das Unternehmen nimmt teil an Detox Audits und ist Mitglied bei BSCI und BEPI, auf deren Plattformen Auditsergebnisse für soziale Verantwortung und Umweltverantwortung veröffentlicht werden. 

Das vollstufige Werk in Borken ist nach ISO 50001 im Energiemanagement und nach zahlreichen weiteren international anerkannten Labels zertifiziert. 

Das gilt in gleichem Maße für Zulieferer und außerbetriebliche Vorstufen.

NEU: SEIT DEM 1. JANUAR 2020 IST WÜLFING ZERTIFIZIERT ALS KLIMANEUTRALES UNTERNEHMEN.

Aus diesem Grund haben wir die Treibhausgasemissionen, die durch die Tätigkeiten unseres Unternehmens verursacht werden, erfassen lassen und durch den Erwerb von insgesamt 24.184 Klimaschutzzertifikaten für das Jahr 2020 und 2021 ausgeglichen.

Mit diesen Zertifikaten unterstützen wir ein UNCER Photovoltaik Projekt in Indien und ein UN Windkraft Projekt in China.

MITGLIEDSCHAFTEN UND ZERTIFIZIERUNGEN

  • Klimaneutrales Unternehmen
  • Öko Tex Standard 100
  • SteP by Öko Tex
  • Made in Green by Öko Tex
  • Detox
  • BSCI
  • BEPI
  • GOTS
  • ISO 50001

Verpackungsgesetz (VerpackG) Kundeninformation gemäß § 15 Absatz 1 VerpackG und § 7 Absatz 5 VerpackG

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

gemäß § 15 Absatz 1 VerpackG müssen alle gewerblichen und privaten Endverbraucher ab dem 3. Juli 2021 über die Rückgabemöglichkeit der nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen sowie den Sinn und Zweck dieser Möglichkeit informiert werden.

Dies nehmen wir zum Anlass, Sie als unseren Kunden darüber zu informieren, dass wir sämtliche Einweg-Transport- und -Großverbraucherverpackungen, die Bestandteil unserer Warensendungen sind, am Ort der Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe auf Wunsch unentgeltlich zurücknehmen und diese der Verwertung zuführen. Die Art und Weise einer derartigen Rückgabe wird zudem vorab auf die jeweiligen Anforderungen und Möglichkeiten abgestimmt.

Ergänzend weisen wir darauf hin, dass Sie nicht verpflichtet sind, die o.g. Einweg-Verpackungen an uns zurückzugeben. Die Entscheidung darüber, ob Sie diese Verpackungen an uns zurückgegeben oder nicht, liegt allein bei Ihnen. Sofern Sie von der o.g. Rückgabemöglichkeit keinen Gebrauch machen, gehen wir davon aus, dass Sie die Verpackungen in Eigenregie der Verwertung zuführen.

Im Hinblick auf die ab dem 01.07.2022 gültigen Anforderungen des § 7 Abs. 5 Satz 2 VerpackG bestätigen wir Ihnen hiermit rechtsverbindlich, dass sämtliche von uns als Hersteller in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen an einem System beteiligt sind.

Bitte sprechen Sie uns an, sofern Sie hierzu noch Fragen haben sollten.

ÜBER 135 JAHRE ERFAHRUNG
IN DER HERSTELLUNG VON HOCHWERTIGEN HEIMTEXTILIEN